Come back Prävention

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Come back - Ausbildungsinstitut für Gesundheitssport und Rehabilitation

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Teilnahmeberechtigung

Die Teilnahme an den Ausbildungen steht jedem Volljährigen offen. Bei allen sportpraktischen Veranstaltungen sollte vor der Teilnahme durch den Arzt festgestellt werden, dass keine gesundheitlichen Bedenken bestehen.

2. Anmeldung

Anmeldungen müssen schriftlich mit Unterschrift per Post oder Mail erfolgen. Telefonische Anfragen gelten nicht als Anmeldung.
Die Anmeldung ist verbindlich.

3. Anmeldebestätigung

Nach Eingang Ihrer Anmeldung und des zu zahlenden Seminarbetrags erhalten Sie eine schriftliche Anmeldebestätigung, Informationen zum Seminarablauf und eine Wegbeschreibung zum Ausbildungsort.

4. Gebühren

Die Lehrgangsgebühren verstehen sich laut Ausschreibung auf den jeweils aktuellen Anmeldeformularen. Die Anmeldung kann innerhalb von 7 Tagen nach Eingang beim Come back widerrufen werden. Nach Ablauf dieser Frist ist der Seminarbetrag in voller Höhe zu entrichten. Der fällige Betrag – Zahlungseingang spätestens 14 Tage vor Ausbildungsbeginn – ist auf das angegebene Konto zu überweisen; ansonsten erlischt die Berechtigung zur Teilnahme. Bei Anmeldungseingang von weniger als 14 Tagen vor Ausbildungsbeginn ist der Rechnungsbetrag sofort fällig. Außer Bargeld als Zahlungsmittel akzeptiert das Come back Zahlungen per Überweisung. Alle Zahlungen sind für das Come back kostenfrei zu leisten. Kosten, die im Zusammenhang mit der Zahlung entstehen, trägt der Teilnehmer. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

5. Zertifikate

Für Neu- oder Zusatzausstellungen von Zertifikaten, begründet durch Verlust oder verursacht durch Falschangaben, wird eine Gebühr von € 10,- pro Zertifikat berechnet.

6. Stornierung

Eine Stornierung muss schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Eingang beim Come back. Erfolgt die Stornierung
· bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn, so hat der Teilnehmer eine Gebühr in Höhe von € 40,- zu entrichten,
· 13. bis 7. Tag vor Veranstaltungsbeginn 50 % der Kursgebühren,
· bei Stornierung nach 7. Tag vor Veranstaltungsbeginn hat das Come back einen Anspruch auf 100 % der Kursgebühren.

Das Recht des Teilnehmers auf außerordentliche Kündigung bleibt hiervon unberührt. Nach Beginn der Veranstaltung ist dem Teilnehmer eine Umbuchung versagt. Dem Teilnehmer steht das Recht zu, einen Ersatzteilnehmer zu benennen. Hierfür entsteht eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 25,00 € zzgl. MwSt.
Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass eine geringere Bearbeitungsgebühr als die zuvor aufgeführten Pauschalen entstanden ist.

7. Umbuchungen /Änderungen

Umbuchungen und Änderungen können nur bis spätestens 14 Tage vor dem Lehrgangstermin gegen eine Gebühr von 25,00 € zzgl. MwSt. vorgenommen werden. Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass eine geringere Bearbeitungsgebühr als die aufgeführte Pauschale entstanden ist.
Spätere Buchungsänderungen gelten als Stornierung und unterliegen deren Regelung. Umbuchungen müssen schriftlich erfolgen. Eine Umbuchung liegt nur dann vor, wenn mit dem schriftlich erklärten Umbuchungswunsch die Teilnahme an einem Lehrgang zu einem anderen Zeitpunkt festgelegt wird.

8. Haftung

Das Come back haftet für andere Schäden als Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit nur bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung ihrer Erfüllungsgehilfen. Die Teilnehmer achten selbst auf ihre Taschen, Kleidungsstücke und Wertgegenstände. Für Verlust und Diebstahl wird keine Haftung übernommen.

9. Änderungen

Änderungen der ausgeschriebenen Termine, des Programm-/ Zeitablaufes und der Ausbilder behalten wir uns bei Erkrankung bzw. Absage der entsprechenden Ausbilder oder aber der Unmöglichkeit der Durchführung des Lehrgangs am geplanten Veranstaltungsort vor. Bei zu geringer Teilnehmerzahl behalten wir uns die ersatzlose Streichung von Veranstaltungen vor. Die Teilnehmer werden bei Terminabsagen rechtzeitig informiert.

10. Urheberrecht

Die Teilnehmer werden darauf hingewiesen, dass das Urheberrecht sämtlicher Veröffentlichungen beim Come back liegt und deren weitere Nutzung jedweder Art, insbesondere Vervielfältigung oder Weitergabe an Dritte der schriftlichen Genehmigung durch die Come back Geschäftsleitung bedarf. Zuwiderhandlungen werden in jedem Einzelfall mit einer Konventionalstrafe von € 3000,- geahndet. Weiterreichende Ersatzansprüche werden hierdurch nicht berührt.
Die Teilnehmer erwerben mit der Ausbildung keinerlei Recht an der Nutzung von Schutzrechten, Markennamen, Kursbezeichnungen oder Werbemitteln für die jeweilige Veranstaltung oder Kursform.

11. Foto- und Videoaufnahmen

Die Teilnehmer geben durch Anerkennung der AGB ihr Einverständnis, dass Photo- oder Videoaufnahmen, die während der Come back - Lehrgänge gemacht werden, ohne Vergütung und zeitlich sowie räumlich unbegrenzt in audiovisuellen Medien und Print-Medien benutzt werden dürfen.

12. Beschwerden

Beschwerden müssen schriftlich erfolgen und werden nur bis 14 Tage nach dem abgelaufenen Lehrgang entgegen genommen und bearbeitet.

13. Anerkennung

Das Come back unterrichtet nach aktuellen Richtlinien, übernimmt aber keine Garantie der Anerkennung der Zertifikate duch Krankenkassen oder Arbeitgeber.

14. Allgemeines

Sind einzelne Bestandteile der Geschäftsbedingungen unwirksam, wird die Gültigkeit der übrigen hierdurch nicht berührt. Die Parteien erkennen für diesen Fall diejenige gültige Regelung an, die dem der Regelungsintention des unwirksamen Bestandteils inhaltlich am nächsten kommt. Mit Erscheinen einer neuen Preisliste sind alle früher kommunizierten Preise ungültig.