Come back Prävention

» Anmeldung

Keine Testpflicht für Geboosterte

12.01.2022

Liebe Sportbegeisterte, liebe Kinder,

ab dem 13. Januar, 2022 tritt in Nordrhein-Westfalen eine neue Corona Schutzverordnung in Kraft. Diese beinhaltet auch einige Neu-Regelungen für Ihr Training bei uns.

Bitte lesen Sie sich die folgenden Informationen aufmerksam durch.

Es gilt weiterhin die 2G+ Regelung (Nachweis der Immunisierung + negativer Schnelltest der nicht älter als 24 Stunden ist) für die Teilnahme an allen Sportangeboten. (Trocken- und Wasserkurse, Baby- und Kleinkindschwimmen sowie Gerätetraining).

Die zusätzliche Testpflicht entfällt für alle Personen, die neben der Grund-Immunisierung bereits eine Booster Impfung erhalten haben oder in den letzten drei Monaten von einer Corona Infektion genesen sind. Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, muss kein Test vorgelegt werden.

Bitte beachten Sie, dass Sie für den Fall einer Überprüfung durch die zuständigen Stellen zu jedem Training Ihren Immunisierungsnachweis und ein Ausweisdokument mit dabeihaben müssen, um dies auf Verlangen vorzeigen zu können.

 

Wir freuen uns darauf weiterhin fleißig mit Ihnen an Ihrer Gesundheit zu arbeiten.

Vielen Dank an Sie für Ihre bisherige Unterstützung bei der Umsetzung aller Maßnahmen. Bleiben Sie weiterhin aufmerksam und vor allen Dingen gesund.

Ihr Come back Team