Rehasport mit ärztlicher Verordnung ist wieder erlaubt
18.05.2021
Liebe Rehasportler*innen,
am vergangenen Samstag trat die neue Corona Schutzverordnung in Kraft.
Wir freuen uns Ihnen mitteilen zu dürfen, dass wir ab Donnerstag, 20.05.21 wieder Ihr Rehabilitationssportprogramm aufnehmen können.
Für die Teilnahme benötigen Sie eine ärztlich verordnete Rehasportverordnung, die vorab von Ihrer Krankenkasse genehmigt sein muss.
Nicht vollständig Geimpfte oder Genesene benötigen einen offiziell bestätigten Schnelltest, der maximal 48 Stunden alt ist.
Ihr Rehasportverein "Mein persönliches Come back Gelsenkirchen-mitte e.V."