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Welch ein hin- und her - Rehasport darf ab dem 16.12.2020 nicht mehr durchgeführt werden

15.12.2020

Der Rehasport geht in die Winterferien:

Neue Corona-Schutzverordnung – Auswirkungen auf den Rehabilitationssport
Nach den Beschlüssen der Bund-Länder-Konferenz vom 13.12.2020 hat das Land NRW heute eine neue Corona-Schutzverordnung gültig ab dem 16.12.2020 mit einer Laufzeit bis zum 10.01.2021 herausgegeben.


Die aktuelle Corona-Schutz-Verordnung ist unter folgendem Link hinterlegt:
www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2020-12-
14_coronaschvo_ab_16.12.2020_lesefassung.pdf


Die Sonderregelung zum Rehabilitationssport, die in der vorherigen Corona-Schutzverordnung im §9 1a aufgeführt war, wurde in der aktuellen Corona-Schutzverordnung gestrichen. Daher ist mindestens vom 16.12.2020 bis zum 10.01.2021 der Rehabilitationssport, ebenso wie der übrige Sportbetrieb, nicht möglich.


Weitere Informationen hat das Land NRW auf der folgenden Pressemitteilung veröffentlicht:
https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/land-setzt-lockdown-beschluesse-derministerpraesidentenkonferenz-neuer

 

Bleiben Sie gesund